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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt den Bürgermeistern und Räten der Städte Speyer, Worms und Frankfurt mit, daß Pfgf. Friedrich bei Rhein die ihm (K. F.) und dem Reich unmittelbar zugehörige Abtei und die Stadt Weissenburg, statt diese als derzeitiger Inhaber der ksl. Landvogtei im Elsass pflichtgemäß vor Gewalt und Unrecht zu schützen, ohne ein Rechtsersuchen und entgegen dem in Nürnberg beschlossenen fünfjährigen Frieden1 überfallen, schwer geschädigt und zu unbilligen Verschreibungen genötigt hat. Da der Pfgf. die Gebote2, die der K. ihm in dieser Sache übermittelt hatte, mißachtet hat, sei er gezwungen gewesen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und hat Hz. Ludwig von Bayern(-Veldenz) zu seinem Hauptmann ernannt3, diesem sein und des Reiches Banner zugesandt und ihm befohlen, Weissenburg und andere Betroffene vor Pfgf. Friedrich zu schützen. K. F. befiehlt ihnen bei den Pflichten, mit denen sie ihm und dem Reich verbunden sind, bei Verlust aller ihrer von Kaisern, Königen und Fürsten erworbenen Rechte, Privilegien und Lehen sowie bei den in dem Landfrieden festgesetzten Strafen, keinerlei Gemeinschaft mit Pfgf. Friedrich und seinen Helfern zu pflegen, sondern dem ksl. Hauptmann auf dessen Erfordern nach bestem Vermögen zu helfen, solange Widerstand zu leisten, bis der Frevel gesühnt ist und der Pfgf. die Gnade von K. und Reich wiedererlangt hat. Er gebietet ihnen, sich von dieser Hilfe durch nichts abbringen zu lassen und hebt alle dementgegenstehenden Bündnisse, Burgfrieden etc. auf.

Originaldatierung:
Am frytage vor dem heiligen phingstage (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S als Verschluß. - Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI, 67), Pap. (15. Jh.).

Die vorliegende Kop. trägt auf Bl. 1r den Vermerk der Frankfurter Kanzlei: Diesen brief hait Niclas, der kaiserliche bote, dem rade geliebert und darnach widder genommen, den andern steden auch zu brengen, als er sagte, und was ein pappiren verslossen brief. Actum 2a post Kiliani anno XIIIIc LXX° (1470 Juli 10).

Druck (der Münchener Fassung): RTA 22, 1 n. 53b.

Reg.: Janssen II n. 409; {Lichnowsky(-Birk) 7 n. 1453}.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um den Nürnberger Frieden von 1467 August 20, s. oben H. 4 n. 451.
  2. 2Vgl. z. B. das Schreiben von 1469 September 27, RTA 22, 1 n. 36a.
  3. 3Vgl. dazu RTA 22, 1 n. 46ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 502, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-06-08_1_0_13_4_0_10074_502
(Abgerufen am 18.04.2024).