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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erteilt in der Absicht zu verhindern, daß die Stadt Frankfurt dester mer zu abgang bracht werde, Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt das Privileg und den Befehl, allen denjenigen in Frankfurt anwesenden Personen, denen derzeit oder zukünftig öde und baufällige Häuser und Hofstätten in ihrer Stadt gehören oder die Rechte daran zu haben vermeinen, und allen denen, die sich solcher Rechte annehmen, zu gebieten sowie denjenigen, die nicht in lannde sind und nicht aufgefunden werden können mit offenbaren ruffen verkünden zu lassen, solche Häuser binnen Jahresfrist zu bauen, instandzusetzen und in einem ordentlichen Zustand zu halten, andernfalls aber diese Häuser zu ihrem und der Stadt Nutzen einzuziehen, zu bauen oder anderen zu verkaufen. Der K. stellt ausdrücklich fest, daß sie damit niemanden beeinträchtigen und daß sie sich deshalb weder zu rechtfertigen noch zu verantworten haben werden, und gebietet allen Reichsuntertanen die Einhaltung dieser Freiheit bei einer Pön von 50 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am erichtag nach sannt Erasm tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta (Blattmitte); Die duodecima february anno MCCCCLXXVIII recognotum per domino Ludovico de Paradiso, utr. iur. doctore, et Eberhardo Radmer, clerico Bambergensis diöcesis (Frankfurter Kanzleivermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Privilegien n. 359), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt, an Ps. - Kop.: Vidimus der Edelknechte Bernhard Kreyß von Lindenfels und Gerlach von Londorf von 1471 Mai 20 ebd. (Sign. Privilegien n. 359a), Perg., SS d. Ausst. an Ps. - Inseriert (in lateinischer Übersetzung) in der Bestätigung durch Papst Sixtus IV. von 1478 Januar 28 ebd. (Sign. Privilegien n. 367), Perg., anh. S d. Ausst.1.

Druck: Privilegia et Pacta S. 323f.

Reg.: Chmel n. 6048.

Anmerkungen

  1. 1Gedruckt in den Privilegia et Pacta S. 329-332.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 499, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-06-05_1_0_13_4_0_10071_499
(Abgerufen am 19.03.2024).