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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gewährt mit dem Rat seiner und des Reichs Fürsten etc. dem Heinrich Rorbach und seinen ehelichen Leibes- und Lehenserben die Gnade, künftig wappensgenoß und rittermessig lutte zu sein, verbunden mit dem Recht, Ämter und Lehen zu besitzen sowie in geistlichen und weltlichen stennden und sachen uneingeschränkt Gericht abzuhalten und Recht zu sprechen, ganz wie dies andere rechtgeborn wappengenossen und rittermessig lutte im Reich von recht oder gewonheit haben oder geprauchen. Er bestätigt ihnen auch ihr überkommenes1 Wappen in Form eines blauen Schildes, in welchem zwei bekleidete goldene Arme uber zwirch gegeneinandergestellt sind, die in den Händen eine zweigliedrige Kette halten; über dem Schild befindet sich ein Helm mit Helmdecke in Gold und Blau; zwei aufgeworfene Arme halten ebenfalls zwei Kettenglieder; die Farben sind gleich denen auf dem Schild. Der K. bessert dieses Wappen zu noch merer gedechtnuß und bestetigung der verliehenen Freiheiten und gewährt Heinrich das Recht, den Helm des Wappens künftig durch eine goldene Krone zu verzieren. Der K. bestimmt, daß die Begünstigten dieses Wappen jederzeit in allen redlichen Geschäften, zu schimpf und zu ernst, auch im Siegel und sonstwo gebrauchen dürfen wie alle Wappengenossen; er gebietet allen Fürsten, Gff. etc. Herolden, Persevanten, Bürgermeistern etc. und Reichsuntertanen, Heinrich und seine Erben die ihnen verliehenen Rechte unbeeinträchtigt genießen zu lassen und setzt für den Fall des Zuwiderhandelns eine Pön in Höhe von 100 Mark Gold aus, die je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallen soll.

Originaldatierung:
Am freitag nach sant Sophia tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta (Blattmitte); Heinrich Rorbacher (linker Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. (mit gemaltem Wappen in der Mitte) im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Lersner-Archiv, Urkunden n. 24 - liegt in der Privilegienkammer), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss.

Reg.: Frankfurter Chroniken I, Beilage II: Nachrichten über die Familie Rorbach S. 402 (43).

Anmerkungen

  1. 1Eine frühere Wappenverleihung kann nicht nachgewiesen werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 498, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-18_1_0_13_4_0_10070_498
(Abgerufen am 28.03.2024).