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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt Gf. Walram von Waldeck, Stefan Boppel, Michel Berntrand, Katharina Bortin, genannt Bydermann, Johann Hülscheid, Reicharts Sohn, als ihrem Prokurator und anhenger, sowie allen Stuhlherren, Freigrafen und Freischöffen der Westfälischen Gerichte, von ihren Klagen bzw. ihren Maßnahmen gegen Meister und Rat der Stadt Straßburg sowie Heinrich Beger abzustehen, ihr vermeintliches Recht vielmehr den Straßburger Freiheiten entsprechend allein vor ihm als deren rechtem Herrn und ordentlichem Richter zu suchen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Mandat ( H. 4 n. 487) vom 2. Oktober 1469.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 486, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-10-02_3_0_13_4_0_10058_486
(Abgerufen am 28.03.2024).