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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. bevollmächtigt seinen Schwager Mgf. Karl (I.) von Baden und den Lehrer der weltlichen Rechte Jörg Ehinger, seinen Kammerprokurator-Fiskal und Rat, von allen Juden im Reich die halbe Judensteuer gegen Quittung einzutreiben, die diese seit seiner Kaiserkrönung zu zahlen verpflichtet sind, was jedoch bisher von etlichen ihrer örtlichen Herren hintertrieben wurde, und gestattet ihnen die Anwendung dazu erforderlicher Strafmaßnahmen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. bisher noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 4 n. 464.

Vgl. Chmel n. 4043.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 463, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-11-14_1_0_13_4_0_10035_463
(Abgerufen am 25.04.2024).