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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Frankfurt mit, daß Eb. Adolf von Mainz ihm seine Absicht habe vorbringen lassen, sämtliche ungeorndte Klöster seines Stifts zu reformieren und in besser geistlich wesen zu setzen. Er ersucht sie in dem Bestreben, geistlichen stand in guoter und gesatzter ordnung aufzunemen, dieses Vorhaben nach besten Kräften zu unterstützen und dem Eb. bei der reformation aller in Frankfurt gelegenen Klöster behilflich zu sein.

Originaldatierung:
An mittichen nach dem heiligen ostertag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Johannes Rot Pat(aviensis) et Wrat(islaviensis) decanus. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getreuwen burgermeister, rate und gemeinde der stat zu Franckfurdt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Barfüßer-Kloster n. 20 [1467-71], n. 2a), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Vgl. zur Sache Heitzenröder, Reichsstädte und Kirche S. 196-212, bes. S. 198f., der herausarbeitet, daß insbesondere das Frankfurter Barfüßerkloster betroffen war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 455, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-04-20_1_0_13_4_0_10027_455
(Abgerufen am 28.03.2024).