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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gebietet Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der StadtFrankfurt unter Androhung einer der ksl. Kammer zufallendenPön von 20 Mark Gold aufgrund der Klage des Rudolf von Mülhofen, sie mißachteten wie andere das von ihm mit rechtem gerichte erwirkte Achturteil des Hofgerichts zu Rottweil gegen Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Friedberg, keinerlei Gemeinschaft mit den Ächtern zu pflegen und ihnen inner- und außerhalb Frankfurts, auch zur Messe, kein Geleit mehr zu gewähren oder zu verschaffen, sondern Rudolf bis zur Durchsetzung seines Rechts jegliche Hilfe zuteil werden zu lassen.

Originaldatierung:
Am achtundzweintzigisten tag des moneds october.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Rudolf von Mulhofen (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Hofgericht Rottweil, Kasten 1460-1469 sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Die Auseinandersetzung zog sich über Jahre hin. Noch am 26. März 1474 kassierte K. F. in Nürnberg gegenüber der Burg Friedberg das Achturteil des Hofgerichts gegen die Stadt, s. Chmel n. 6852.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 453, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-10-28_1_0_13_4_0_10025_453
(Abgerufen am 25.04.2024).