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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gebietet Schenk Philipp von Erbach anläßlich der Sorge von Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, sie könnten von ihm wegen unbilliger Ansprüche rechtswidrig belangt und geschädigt werden, unter Androhung einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Frankfurtern zufallenden Pön von 50 Mark Gold, nichts zu unternehmen, was den Frankfurtern zum Schaden gereicht, sondern seine Ansprüche vor ihm (K. F.) zu verfolgen, andernfalls er gegen ihn die angedrohten und weitere Maßnahmen ergreifen werde, als sich nach recht gepurt. Am pfintzttage vor dem sontage Reminiscere inne der fasten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zwei anläßlich der durch die Frankfurter Bürgermeister Winrich Monis, Schöffe, und Gilbrecht von Glauburg, Ratsherr, erfolgten Beauftragung des Boten Contz Korpe am 14. April 1467 und des von diesem über die am 16. April im Schloß Erbach erfolgte Insinuation erstatteten Berichts von dem Notar Philipp Rynheim, Kler. d. Diöz. Mainz, angefertigte Notariatsinstrumente im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Rachtungen n. 1619 sub 1467 April 14), Perg. Als Zeugen des dem Boten erteilten Auftrags bzw. dessen anschließenden Berichts fungierten Mathis Ebenturer von Hasselt und Clas Kreicker bzw. Johann Fischer und Dielmann von Bonn. In der Sache handelt es sich um Frankfurts Versuch, den Schenken von Erbach von weiterer Parteinahme zugunsten des städtischen Fehdegegners Michael von Bickenbach abzubringen, vgl. auch den Eintrag im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Botenbücher 1466 fol. 9v).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 430, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-02-19_1_0_13_4_0_10002_430
(Abgerufen am 28.03.2024).