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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. lädt Hans Koch von Erfurt aufgrund der Appellation von Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt gegen die von ihm gegen ihre Bürger Johann Widenkapp1 und Ringhenchin2 am Freistuhl zu Freienhagen vor Regenhart Lawrant, der sich Freigraf dieses Stuhls nennt, erlangten Urteile auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Erhalt dieser Ladung peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung gegenüber der Klage, sein Vorgehen am Westfälischen Gericht in Sachen, die daselbshin zu rechtvertigen nit gehorn, widerspreche der kgl. Reformation3 und den Frankfurter Freiheiten, zumal eine redliche Abforderung stattgefunden habe und die Beklagten ihm einlendisch rechtens vor ihren ordentlichen Richtern gewährt hätten, wenn er sie darum nur ersucht hätte, weshalb er den in der Reformation und den Frankfurter Freiheiten vorgesehenen Strafen verfallen sei.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tag des monads february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - Der bote wart zu Bickenbach in den torn geworffen und gedrongen, den brief wider her zu dragen (Vermerk der Frankfurter Kanzlei bezüglich der Zustellung der Ladung auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Femegericht n. 97 sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. - Kop.: Notariatsinstrument4 des Philipp Rynheim, Kler. d. Bistums Mainz, von 1467 April 6 ebd. sub dat., Perg.

Anmerkungen

  1. 1Wohl: Biedenkopf.
  2. 2Wohl: Henne Ring.
  3. 3Die sogenannte Reformatio Friderici vom 14. August 1442, s. H. 4 n. 41.
  4. 4Das Notariatsinstrument wurde angefertigt anläßlich des Berichts, den der vom Frankfurter Bürgermeister Gilbrecht Glauburg am 31. März in Gegenwart des Jörg Beck von Straßburg und des Peter von Werd, Bürgers zu Köln, abermals beauftragte Frankfurter Bote Franz Wyß, Gerber, am 6. April in der Frankfurter Ratskanzlei über den Versuch, Koch die Ladung zuzustellen, erstattete, nachdem er ihn gemäß einem ihm am 24. März in Gegenwart der Zeugen Peter von Werd und Gerhard von Burgheim erteilten ersten Auftrag in Worms trotz der Hilfe des dortigen Kürschners Caspar Blumenstein nicht angetroffen hatte. Nun hatte er Koch am 3. April im Schloß Bickenbach aufgespürt, doch hatte dieser in Gegenwart des Michel von Bickenbach die Annahme der Ladung verweigert und den Boten nach eintägiger Haft schließlich genötigt, das Schreiben wieder mit nach Frankfurt zu nehmen. Als Zeugen dieser Aussage fungierten der Nürnberger Heinz Teufel und Wigand Rosen von Höchst.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 429, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-02-18_1_0_13_4_0_10001_429
(Abgerufen am 28.03.2024).