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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gestattet den Hzz. Ernst und Albrecht von Sachsen die Abhaltung eines Jahrmarktes in ihrer Stadt Leipzig, der jährlich vom Neujahrstage an acht Tage hindurch dauern soll.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Anschreiben der Hzz. an den Rat der Stadt Frankfurt (aus dem Jahr 1469?) entsprechend einem Repertorialeintrag im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Meß-Sachen Ugb. A 66 N 29), dort jedoch nicht aufgefunden. Mit dem Schreiben übersandten die Hzz. den Frankfurtern eine ebenfalls unauffindbare Kop. ihres Privilegs und baten um dessen Bekanntmachung.

Reg.: Chmel n. 4358 (danach das konkrete Datum und der Ausstellungsort).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 420, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-01-29_1_0_13_4_0_9992_420
(Abgerufen am 19.04.2024).