[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4
Sie sehen den Datensatz 405 von insgesamt 1054.
K. F. teilt den Wissenden des Rats der Stadt Frankfurt mit, daß er die ihnen in der Appellationssache zwischen Gf. Walram von Waldeck für sich und Michel Berntrit1 sowie Stefan Boppelein einerseits, Meistern, Rat und etlichen Bürgern der Stadt Straßburg andererseits erteilte Kommission2 aufgehoben und auf Ersuchen der Straßburger einen Tag vor sich angesetzt hat3, befiehlt ihnen, in dieser Sache nicht weiter zu prozessieren und erklärt alle von ihnen oder anderen dennoch erlassenen Sentenzen für ungültig und den Rechten der Straßburger für unschädlich.
- Originaldatierung:
- Am ersten tag des monats apperilis.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. Vdalricus episcopus Pataviensis canc.
Überlieferung/Literatur
Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Femegericht n. 93, sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.
Anmerkungen
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 4 n. 403, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-04-01_2_0_13_4_0_9975_403
(Abgerufen am 25.04.2024).