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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt den Wissenden des Rats der Stadt Frankfurt mit, daß er die ihnen in der Appellationssache zwischen Gf. Walram von Waldeck für sich und Michel Berntrit1 sowie Stefan Boppelein einerseits, Meistern, Rat und etlichen Bürgern der Stadt Straßburg andererseits erteilte Kommission2 aufgehoben und auf Ersuchen der Straßburger einen Tag vor sich angesetzt hat3, befiehlt ihnen, in dieser Sache nicht weiter zu prozessieren und erklärt alle von ihnen oder anderen dennoch erlassenen Sentenzen für ungültig und den Rechten der Straßburger für unschädlich.

Originaldatierung:
Am ersten tag des monats apperilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus episcopus Pataviensis canc.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Femegericht n. 93, sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1In den früheren Urkunden heißt er Berntrand.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 394.
  3. 3Vgl. H. 4 n. 400, n. 401, n. 402.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 403, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-04-01_2_0_13_4_0_9975_403
(Abgerufen am 16.04.2024).