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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. setzt in der Appellationssache zwischen Gf. Walram von Waldeck für sich und Michel Berntrand sowie Stefan Boppel einerseits, Meistern, Rat und etlichen Bürgern der Stadt Straßburg andererseits, auf Ersuchen der letzteren einen Tag vor sich an.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Schreiben des K. an die Frankfurter Freischöffen von 1465 April 1, s. H. 4 n. 403.

Bereits am 28. Dezember 1464 hatte Straßburg dem Frankfurter Rat auf einen entsprechenden Terminvorschlag hin mitgeteilt, der K. habe die zunächst am Freistuhl zu Sachsenhausen anhängige Sache auf ihr Ersuchen an sich genommen und Vorladungen ausgehen lassen. Als ein frye statt des heiligen richs erkennten sie in dieser Sache nur den römischen keyser als den höhesten rihter des heiligen richs an, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Femegericht n. 93, sub dat.). Vgl. auch Anm. 2 zu H. 4 n. 401.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 402, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-04-01_1_0_13_4_0_9974_402
(Abgerufen am 16.04.2024).