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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. drückt Bürgermeistern, Räten und Gemeinden der Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar sein Befremden aus darüber, daß sie seinen Erkenntnissen zufolge trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots1 mit anderen Bündnisse abgeschlossen haben. Da daraus im Reich Mißhelligkeiten erwachsen könnten, befiehlt er ihnen abermals nachdrücklich, mit niemandem ein Bündnis oder verstentnuß einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen K. ihren rechten, natürlichen Herrn zu halten, wie sie schuldig sind. Er sagt ihnen zu, ihr gnädiger Herr, Schirmer und versprecher sein zu wollen und droht ihnen für den Fall ihres weiteren Ungehorsams an, solche Maßnahmen zu ergreifen, die sie zum Gehorsam gegenüber K. und Reich bringen.

Originaldatierung:
Am phintztag nach sant Pauls tag conversionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Frankfort (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben V, 163), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Reg.: Janssen II n. 372.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 373.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 390, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-01-26_1_0_13_4_0_9960_390
(Abgerufen am 23.04.2024).