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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. fordert [Eb. Adolf von Mainz]1 auf, dafür zu sorgen, daß Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Frankfurt ihre vor, durch und seit der Eroberung unser und des reiches statt Mainz durch ihn (Eb.) und seine Helfer entwerten Erbschaften und Güter sowie Gülten und Zinsen in und auf der Stadt Mainz nicht länger vorenthalten werden.

Originaldatierung:
Am montag nach sant Erhards tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5293B Bl. 150, I), Pap., (15. Jh.).

Vgl. H. 4 n. 399.

Reg.: Janssen II n. 369.

Anmerkungen

  1. 1In die Kop. wurde die Adresse, die sich fraglos auf der Rückseite des geschlossenen Org. befindet, nicht übertragen, doch ist der Empfänger aus dem Inhalt und den weiteren Mandaten in dieser Sache zweifelsfrei zu erschließen, zumal der Brief samt der Kop. dem Frankfurter Rat durch seinen Gesandten am ksl. Hof, Johannes Brune, mit Schreiben von 1464 Januar 25 übersandt wurde, s. Janssen II n. 371, bes. S. 239; vgl. die Erläuterung zu H. 4 n. 385.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 384, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-01-09_1_0_13_4_0_9954_384
(Abgerufen am 20.04.2024).