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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. überträgt seinem Schwager1 Mgf. Karl (I.) von Baden die Erhebung des gewondlichen gulden phennig2 von allen Juden im Reich sowie die Einnahme der gemeyn stuer in Höhe des zehnten Pfennigs, die er (K. F.) allen Juden zur Tilgung der Schulden auferlegt hat, die ihm wegen der in der Vergangenheit zwischen unsern und des heiligen rychs curfursten, fursten und underthanen herrschenden swere uffrure und kriegeßleuffte .. zu hanthabunge des rechten und oberkeit unser und des heiligen rychs erwachsen sind, ermächtigt ihn, die Zahlungen im ksl. Namen zu quittieren, angemessene Zwangsmaßnahmen wie Acht und Aberacht, Aberkennung aller jüdischen Privilegien, Verhaftung, Beschlagnahme und Schuldentilgungserklärung anzuwenden, erklärt alle veranlaßten Sentenzen als mit seinem Willen ergangen, hebt alle entgegenstehenden Privilegien der Juden auf und gebietet allen Reichsuntertanen, dieses Privileg zu beachten und dem Begünstigten jegliche Hilfe zuteil werden zu lassen.

Originaldatierung:
Am phintztag nach sant Lucien dag (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht, dem Wortlaut der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45 B fol. 38), Pap. (15. Jh.).

Vgl. Krimm, Baden und Habsburg S. 181; für Frankfurt speziell vor allem Kracauer I S. 217f.

Reg.: Chmel n. 4043; RMB 4 n. 9163.

Anmerkungen

  1. 1Mgf. Karl I. war seit 1446 der Gemahl von K. F. Schwester Katharina.
  2. 2Es handelt sich um den sogenannten "Goldenen Opferpfennig".

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 382, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-12-15_1_0_13_4_0_9952_382
(Abgerufen am 28.03.2024).