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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt dem Inneren Rat der Stadt Frankfurt mit, es sei gegen sie der Vorwurf erhoben worden, sie hätten während der Fasten- und Herbstmesse eine falsche Waage in Gebrauch und verstießen dadurch zum Schaden aller Messebesucher gegen sein und des Reiches Recht. In diesem Falle hätten sie ihre Messefreiheiten verwirkt und sich jedes eigenen Handels und Gewerbes untewglich gemacht, wären strengen Strafen verfallen und schließlich allen geschädigten Kaufleuten zu Schadenersatz verpflichtet. Er fordert sie auf, zur Rechtfertigung gegenüber dieser Beschuldigung am suntag Oculi (1464 März 4) eine bevollmächtigte Gesandtschaft bei ihm zu haben und droht ihnen an, von ambts wegen gegen sie procediern und volfarn zu lassen, sollten sie sich durch die Gesandten nicht mit ihm vertragen.

Originaldatierung:
Am eritag vor sand Andres tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen dem innern rat der stat Frannkhfurt, unsern und des reichs lieben getrewn (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben V, 157), Pap., rotes (wohl:) S 19 (!)1 als Verschluß rücks. aufgedrückt (stark beschädigt). - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Kaiserschreiben V, 156a), Pap., (15. Jh.).

Das vorliegende Schreiben wurde den Frankfurtern am 23. Dezember 1463 von dem pfalzgräflichen Kanzler Matthias Ramung mit dem Bemerken übersandt, glaubhaftem Bericht zufolge solle an den Forderungen des K. der umtriebige Dr. Martin Mair mit einem Drittel beteiligt sein, weshalb die Frankfurter ihre Ausgleichsbemühungen in erster Linie auf diesen zu richten hätten, s. Janssen II n. 367. Zum 29. Dezember 1463 findet sich im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1463/64 fol. 68v) der Eintrag: Item als unser gn. herre der keiser geschrieben hat r(atschlagen). Item von der wagen wegen zu suchen und der messe friheit. Der Vorwurf einiger Kaufleute, in Frankfurt werde zu Messezeiten eine ungenaue Waage benutzt, war den Frankfurtern schon im September von dem als Vertreter des ksl. Rats Hans von Rohrbach in die Stadt gekommenen ksl. Fiskal Heinrich Spane übermittelt worden, s. dazu oben H. 4 n. 363. Spane, dessen Werbung Janssen II n. 357 druckt und deren Behandlung in Frankfurt im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1463/64 fol. 41v-42r zum 15. September 1463) verzeichnet ist, hatte zu weiterer Hilfe für Adolf von Nassau als neuem Eb. von Mainz und zu einer Truppensendung an den K. zum 22. September aufgefordert, hatte Frankfurter militärischen Ungehorsam und die Inhaftierung des Münzmeisters Nachtrabe moniert und u. a. einen 4000fl.-Kredit für den K. begehrt. Der Vorwurf der falschen Waage war möglicherweise von jenen erhoben worden, die auf diese Weise die Installierung neuer Messen in Mainz zu begünstigen trachteten. Insbesondere diese Thematik befaßte die seit Spanes Auftreten in Frankfurt zahlreich werdenden städtischen Gesandtschaften an den ksl. Hof, s. z. B. Janssen II n. 366; 371; 373-375 usw.

Reg.: Janssen II n. 364.

Anmerkungen

  1. 1Diese ungewöhnliche Besiegelung mag ihre Ursache darin haben, daß das vorliegende Schreiben den Angaben eines Frankfurter Gesandten zufolge nicht in der römischen Kanzlei ausgefertigt wurde; zum entsprechenden Zeitpunkt sei Dr. Martin Mair am Hof gewesen, s. Janssen II n. 371. Vgl. die Angaben in der Erläuterung zu H. 4 n. 378.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 379, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-11-29_1_0_13_4_0_9949_379
(Abgerufen am 28.03.2024).