Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 378 von insgesamt 1054.

K. F. ernennt Bf. Johann von Freising auf Vorschlag Dr. Martin Mairs zum ksl. Kommissar mit dem Auftrag, die Praxis der Juden, Wucherzinsen zu nehmen, zu untersuchen und abzustellen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Schreiben des Frankfurter Gesandten am ksl. Hof, Johannes Brune, vom 5. Februar 1464 im StadtA Frankfurt (Sign. Kaiserschreiben V, 168), ausführliches Reg. bei Janssen II n. 373. Es handelt sich um eine Urkunde, die zweifellos derjenigen ähnlich oder gleich ist, welche die Urkunden- und Aktenstücke zur Geschichte der Juden in Regensburg n. 72 bieten. Bf. Johann ernannte zum "Ankläger" in seiner Untersuchung Dr. Mair selbst, dieser beauftragte (auch im Falle der Vorladung von Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt) als seinen Anwalt Gabriel Harbacher, den späteren ksl. Fiskal, vgl. Regg.F.III. H.3 n. 91. Zum ganzen auch Isenmann, Reichsfinanzen S. 63 und speziell für Frankfurt Kracauer I S. 218-222. Vgl. zum Vorgang auch StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 49 L 11). Den Angaben des Frankfurter Gesandten zufolge soll das vorliegende Stück nicht in der römischen Kanzlei ausgefertigt worden sein, s. Janssena. a. O.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ergibt sich aus dem in der o. a. Erläuterung erwähnten Frankfurter Gesandtenschreiben vom 5. Februar 1464 recht genau.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 378, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-11-28_1_0_13_4_0_9948_378
(Abgerufen am 28.03.2024).