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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er die am sannt Martins tag 1464 (November 11) fällig werdende gewöhnliche Stadtsteuer seiner Schwester Markgräfin Katharina von Baden übertragen hat, bittet sie nachdrücklich, dieser oder ihrer Botschaft das Geld gegen Übergabe seiner ksl. Quittung1 zu bezahlen, und versichert ihnen, daß dies ihren Privilegien keinen Eintrag bringen soll.

Originaldatierung:
Am samstag vor unser lieben Frawen tag assumptionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und ratte der statt zu Frannkfortt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 10/982, sub dat.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Markgräfin Katharina, die Gemahlin des derzeitigen ksl. Feldhauptmanns Mgf. Karl von Baden, hielt sich - vermutlich mit Unterbrechungen - zwischen Anfang August und Dezember 1463 am ksl. Hof in Wiener Neustadt auf. Ihr gelang es, am 1. September einen Waffenstillstand zwischen ihren Brüdern, dem K. und Hz. Albrecht VI., zu vermitteln, s. RMB 4 n. 9133. Die Zuweisung der Steuern verschiedener Reichsstädte (z. B. auch der von Lindau) ist deshalb am ehesten als Aufwandsentschädigung zu verstehen, vgl. Krimm, Baden und Habsburg S. 175f.; 180f. Indessen kamen die Frankfurter dem Ersuchen des K. nicht nach, vgl. H. 4 n. 369 u. n. 370.

Anmerkungen

  1. 1Eine etwa zum Zeitpunkt des vorliegenden Mandats datierte ksl. Quittung ist im Frankfurter Archiv nicht überliefert. Vielmehr quittierte der K. die Bezahlung erst am 27. November 1464, s. H. 4 n. 397. Möglicherweise wurde die vorliegende Anweisung den Frankfurtern durch den badischen Protonotar Johannes Hochberg überbracht, den Mgf. Karl beim Frankfurter Rat mit der Bitte, ihm die Steuer des Jahres 1464 zu entrichten, am 19. Juni 1464 von Mainz aus beglaubigte. Das entsprechende Schreiben trägt den rückseitigen Vermerk der Frankfurter Kanzlei: Wart geworben und auch freundlichen abegeslagen quarta post Viti anno LXIIII° (= Juni 20) (StadtA Frankfurt/M., Sign. wie oben).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 371, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-08-13_3_0_13_4_0_9941_371
(Abgerufen am 28.03.2024).