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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er ihre am kommenden sannt Martins tag (1463 November 11) fällige gewöhnliche Stadtsteuer Gf. Ulrich von Württemberg übertragen hat, bittet sie nachdrücklich, diesem oder seiner Botschaft das Geld gegen Übergabe seiner ksl. Quittung zu bezahlen, und versichert ihnen, daß dies ihren Privilegien keinen Eintrag bringen soll.

Originaldatierung:
An sannt Petters tag ad vincula.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und ratte der statt zu Frannckfortt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 10/982, sub dat.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Das vorliegende Mandat übersandte Gf. Ulrich dem Frankfurter Rat zusammen mit der Quittung vom 30. Juli ( H. 4 n. 366) am 3. September 1463 durch seine Getreuen Jörg Schack, Vogt zu Wiesensteig, und den Kämmerer Conrad Bernhuser, welche mit dem Geld einige Besorgungen auf der Messe erledigen sollten, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 10/982, sub dat.). Wie im Vorjahr, so erfüllte Frankfurt den Wunsch jedoch auch diesmal nicht, wobei die Quittung vom 30. Juli - unberechtigterweise - in Frankfurt verblieb. Indessen kam auch die Übergabe des Geldes an den K. persönlich in diesem Jahr nicht zustande. Zwar hatte man das 1462 nicht abgerufene Geld in Graz oder Salzburg durch den Nürnberger Hausbankier für diese Frankfurter Zahlungen, Anton Paumgartner, seit dem 22. März 1463 bereitstellen lassen. Doch das schließlich in Salzburg liegende Geld scheint nicht verwendet worden zu sein, s. zu allem StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5824 fol. 5-11). Letztlich wurden die Steuern für 1462 und 1463 erst am 5. Dezember 1463 vom K. persönlich in Empfang genommen, vgl. H. 4 n. 380 u. n. 381.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 367, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-08-01_1_0_13_4_0_9937_367
(Abgerufen am 20.04.2024).