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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt in Anbetracht der Tatsache, daß sich die Witwe und die Erben des von Konrad Weiß ums Leben gebrachten Henne Brune entgegen seiner früheren Aufforderung noch nicht mit Konrad geeinigt haben, zwecks Vermeidung weiteren Schadens auf, die Parteien vorzuladen, an seiner Statt zu verhören und gütlich zu einigen zu versuchen, und trägt ihnen auf, ihm andernfalls die Ergebnisse ihrer Untersuchung schriftlich mitzuteilen.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Henne Brun (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1932 fol. 181), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Vgl. H. 4 n. 355, n. 356, n. 357.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 363, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-07-18_1_0_13_4_0_9933_363
(Abgerufen am 24.04.2024).