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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gewährt Konrad Weiß ksl. Sicherheit und Geleit bis zum sannd Mertten tag (November 11), damit dieser sich nach Frankfurt begeben und dort versuchen kann, sich mit der Witwe1 des durch ihn ums Leben gekommenen Hans Brun (Brewn) sowie mit den anderen Betroffenen zu einigen. Er befiehlt allen Fürsten, Gff. etc. und allen Reichsuntertanen sowie besonders Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, das Geleit zu respektieren, Konrad ohne jede Beeinträchtigung nach Frankfurt und von dort wieder an sein gewarsam2 ziehen zu lassen und auch niemand anderem zu gestatten, gegen diese Verfügung zu verstoßen.

Originaldatierung:
An montag in den heiligen osterfeyrtagen.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1932 fol. 18g), Pap., rotes S 19 rücks. aufgedrückt.

Vgl. zur Sache H. 4 n. 355; n. 357; n. 363.

Anmerkungen

  1. 1Johann Brune war verheiratet gewesen mit Katharina von Glauburg.
  2. 2Im Jahre 1469 hielt sich Konrad Weiß im "Exil" in Eltville auf, s. Die Stammtafel der Weiß von Limburg, III. Zweig, in den Frankfurter Chroniken 1 S. 443.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 356, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-04-11_1_0_13_4_0_9926_356
(Abgerufen am 18.04.2024).