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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. verbietet Köln eigenmächtige Bündnisse.

Überlieferung/Literatur

Orgg. und Kopien noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Schreiben Mgf. Albrechts von Brandenburg, mit welchem dieser die Briefe am 20. Februar 1464 den Frankfurtern zur Weiterbeförderung übersandte, im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben V, 183f.), sowie aus dem entsprechenden Anschreiben Frankfurts an die Adressaten vom 28. Februar, ebd. (Sign. Kaiserschreiben V, 186); vgl. ebd. (Sign. Bürgermeisterbücher 1463/64 fol. 81v).

Anmerkungen

  1. 1Bis zum Auffinden der Überlieferung muß offenbleiben, ob es sich bei den hier genannten Mandaten um das Bündnisverbot ( H. 4 n. 373), um dessen Wiederholung ( H. 4 n. 390) oder um ein den genannten Städten erstmalig übersandtes Verbot von etwa 1464 Januar 26 handelt. Wie das erste Mandat, von dem es in einem Frankfurter Schreiben an seine Gesandten am ksl. Hof ausdrücklich heißt, der Bote sei mit dergleichen noch in fast mee stetten ... gewest (Janssen II n. 366), so dürfte auch das zweite Mandat an etliche Städte gegangen sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 374, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-01-26_1_0_13_4_0_9944_374
(Abgerufen am 29.03.2024).