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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt der Stadt Wetzlar bei Privilegienverlust, einer Pön in Höhe von 1000 Pfund Gold sowie Acht und Aberacht, unverzüglich zu rüsten und sich darauf vorzubereiten, seinen Hauptleuten auf ein entsprechendes Ermahnen zur Abstellung des dem wirdigen styfft von Mentze entgegen päpstlichen und ksl. Anordnungen zugefügten mutwilligen unrechts und unbillichen vornemens zu Hilfe zu ziehen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem mit der Bitte um Rat an den Frankfurter Rat gerichteten Schreiben der Wetzlarer vom 21. September 1462 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5293a fol. 173) (danach zitiert).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 354, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-09-21_1_0_13_4_0_9924_354
(Abgerufen am 29.03.2024).