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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. quittiert der Stadt Frankfurt die an Gf. Ulrich von Württemberg erfolgte Zahlung der Stadtsteuer des laufenden Jahres (1462).

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 4 n. 351. Der dortigen Erläuterung zufolge befand sich diese Quittung in Händen Gf. Ulrichs bzw. seines Sohnes Gf. Eberhard von Württemberg. Sie erlangte keine Rechtswirksamkeit, weil die Frankfurter diese Form der Zahlung verweigerten. Vgl. H. 4 n. 380.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 352, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-07-19_2_0_13_4_0_9922_352
(Abgerufen am 29.03.2024).