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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. drückt Bürgermeistern, Räten, Bürgern und Gemeinden der Städte Nürnberg, Rothenburg o. d. T. Dinkelsbühl, (Schwäbisch) Hall, Weissenburg, Windsheim und Schweinfurt sein Befremden darüber aus, daß sie seine brieflich und durch seine Hauptleute erteilten Befehle offenbar unter dem Einfluß der Schriften Hz. Ludwigs (IX.) von Nieder- und Oberbayern sowie anderer bisher mißachtet haben und befiehlt ihnen erneut bei ihren Pflichen und unter Androhung einer der ksl. Kammer verfallenden Pön von 1000 Mark Gold sowie seiner und des Reichs Acht und Aberacht, seinen Hauptleuten unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens ihre wohlausgerüsteten Truppen zum Kampf gegen Hz. Ludwig zu schicken. Er erläutert ihnen unter Darlegung der Vorkommnisse1 abermals, daß Hz. Albrecht (VI.) von Österreich und Hz. Ludwig ihn völlig unrechtmäßig bekriegen und er deshalb zur Wahrung seiner ksl. und des Reichs Obrigkeit sowie des Rechts dazu gezwungen und berechtigt sei, ein allgemeines Aufgebot gegen die Angreifer zu erlassen. Er betont, daß er seine ksl. Gewalt sich selbst gegenüber ebenso zur Anwendung zu bringen habe wie gegenüber jedermann und daß er als Fürst des ksl. Schutzes ebenso teilhaftig werden müsse wie jedes andere Glied des Reiches. Für den Fall ihres weiteren Ungehorsams erklärt er sie deshalb mit diesem Brief mit Rat seiner Getreuen aller ihrer ksl. kgl. fürstlichen und anderen Privilegien, Rechte und Lehen verlustig, widerruft alle diese und erklärt deren völlige inner- wie außergerichtliche Ungültigkeit bis zur Änderung dieser Entscheidung durch ihn oder seine Nachfolger. Bis zur Wiedererlangung der herrscherlichen Gnade sagt er ihrem und ihrer Mitbürger Kaufmannsgut im gesamten Reich Sicherheit und Geleit auf und kündigt ihnen an, mit dem Papst sowie mit seinen Helfern über weitere Maßnahmen gegen jeglichen Ungehorsam zu beraten.

Originaldatierung:
Am fritag vor sant Michels des heilgen ertzengels tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben V, 35), Pap. (15. Jh.).

Das vorliegende Schreiben ließ Mgf. Albrecht von Brandenburg am 9. Oktober 1461 am Nürnberger Rathaus anhängen, s. den Bericht des Johannes Brune bei Janssen II n. 291; Brune übersandte gleichzeitig die vorliegende Kop. dieses Stückes.

Reg.: Janssen II n. 277.

Anmerkungen

  1. 1Diese Darstellung des Verhaltens der Gegner des K. sowie der ksl. Reaktionen ist sachlich identisch mit den Ausführungen in den früheren Mandaten, s. vor allem den Brief von 1461 September 1, n. 341. Vgl. das nahezu gleichlautende Schreiben an Frankfurt ( H. 4 n. 347) von 1461 Dezember 14 und Janssen II n. 284 bzw. n. 291.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 344, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-09-25_1_0_13_4_0_9914_344
(Abgerufen am 28.03.2024).