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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. verkündet Hz. Ludwig (IX.) von Nieder- und Oberbayern, daß er zur Wahrung seiner kaiserlichen maiestat, gewaltsam und oberkait sowie zur Aufrechterhaltung der Rechte und Gerechtigkeiten des Reichs mit Hilfe der Kff. Fürsten etc. gegen ihn einschreiten wird, nachdem Ludwig das ihm schriftlich wie durch eine Botschaft vorgetragene Anerbieten des K. die gegenseitigen Vorwürfe und Ansprüche bei einer persönlichen Zusammenkunft oder auch durch die Räte beider Seiten gütlich oder rechtlich auszuräumen, abgelehnt und statt dessen mitgeteilt habe, außerhalb des Kreises seiner Herren und Freunde keinerlei Verhandlung mit dem K. eingehen zu wollen1. Der K. wirft Ludwig vor, nicht nur dieses Angebot, sondern auch die Aufforderung mißachtet zu haben, als sein und des Reichs gesworn furst dem K. gegen seinen Bruder Hz. Albrecht (VI.) beizustehen, wenn dieser das ihm in einem offenen Brief übermittelte und auch Ludwig bekanntgegebene Ersuchen um gütlichen oder rechtlichen Austrag ihrer beiderseitigen Streitigkeiten ausschlagen und den K. und seine Länder weiterhin unrechtmäßig bekriegen sollte2. Ganz im Gegenteil, habe er Albrecht, der seinem Bruder, dem K. mit etlichen Helfern ungeachtet bestehender Verträge ein unpillich veintschaft angesagt habe, widerrechtlich Hilfe gewährt3. Schließlich habe Ludwig selbst trotz Rechtserbietens Bf. Johann von Eichstätt und sein Stift bekriegt und das zu K. und Reich gehörende Stift durch unrechtmäßige Verschreibungen unter seine Botmäßigkeit gezwungen4. Dieses Verhalten Ludwigs hinzunehmen ist der K. nicht länger gewillt und sagt ihm deshalb Feindschaft an.

Originaldatierung:
An montag nach sand Margarethen tag.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben IV, 218), Pap. (15. Jh.).

Daß als der Montag nach dem Margarethentag nicht der 20., sondern der 13. Juli zu gelten hat, ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, daß der Margarethentag in der Diöz. Salzburg der 12., nicht der 13. Juli war, sondern auch aus dem Plausibilitätszusammenhang mit den sicher zu datierenden Urkunden der folgenden Tage, s. z. B. unten H. 4 n. 331, n. 332, n. 333, n. 334, n. 335, n. 336, n. 337, n. 338; vgl. auch Bachmann, Reichsgeschichte I S. 83 mit Anm. 4.

Druck: Müller, Reichstagstheatrum 2 S. 68-70 (fälschlich mit Juli 20).

Reg.: Janssen II n. 262 (fälschlich mit Juli 20, s. dazu unten die Erläuterung).

Anmerkungen

  1. 1Schreiben des K. vom 15. März und 6. April erwähnt Janssen II n. 268, S. 164. Über die seitdem gepflogenen Verhandlungen, die bis zum 18. Mai fortgesetzt wurden, aber ohne Resultat blieben s. Bachmann, Reichsgeschichte I S. 43-45.
  2. 2Am 6. Juni richtete der K. inhaltlich gleiche Schreiben an Hz. Albrecht und an Kg. Georg von Böhmen s. H. 4 n. 324 u. n. 325. Die Bekanntgabe an Hz. Ludwig erfolgte am 8. Juni, s. Kremer, Urkunden zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz, Mannheim 1766, n. LXXVII S. 228-230. Vgl. zum ganzen Bachmann, Reichsgeschichte I S. 63.
  3. 3Hz. Albrecht sagte seinem Bruder am 9. und am 19. Juni ab, s. dazu z. B. Kraus, Deutsche Geschichte S. 381 und 403. Zur Hilfe Hz. Ludwigs für Hz. Albrecht s. vor allem die Melker Abmachungen vom 8.-10. Juli; vgl. dazu Hasselholdt-Stockheim , Beilage LXVII-LXXVII S. 363-383 sowie u. a. Bachmann, Reichsgeschichte I S. 85.
  4. 4Zur Auseinandersetzung Hz. Ludwigs mit Eichstätt s. den Vertrag von 1460 April 14 bei Hasselholdt-Stockheim , Beilage XXVIId-f S. 145-147.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 327, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-07-13_1_0_13_4_0_9897_327
(Abgerufen am 28.03.2024).