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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. dankt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, daß sie seinem Befehl1 gefolgt sind und das Ansinnen etlicher Kff. und Fürsten abgeschlagen haben, in Frankfurt einen Tag abzuhalten, wie sie ihm brieflich mitgeteilt haben2. Ihre von ihrem Boten3 unter anderem vorgetragene Meinung, er möge künftig nach Frankfurt anberaumte Versammlungen der Fürsten gestatten, um durch sie (Fft.) in Erfahrung zu bringen, ob dort etwas gegen ihn oder was sonst verhandelt werde, kann er nicht teilen. Da etliche gegen seiner ke(s)yerlichen mayestatt stat und wesen eingenommen sind, Frankfurt die Stadt seiner Königswahl ist und auf einer derartigen Versammlung auch ohne ihr Wissen und ohne daß sie es erfahren etwas gegen ihn und das Reich beschlossen werden könnte, befiehlt er ihnen stattdessen, auch in Zukunft keinen von den Kff. und Fürsten nach Frankfurt angesetzten Tag ohne seine Einwilligung und seinen besonderen Befehl zu gestatten, niemanden dazu in die Stadt einzulassen und sich stets an ihn zu halten.

Originaldatierung:
An montag sanndt Veyts tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli canc. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rate der statt zu Franckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben IV, 220), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Druck: Janssen II n. 259.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu H. 4 n. 321.
  2. 2Das Schreiben Frankfurts an den K. von 1461 Mai 23 bei Janssen II n. 256. Die Absage an Eb. Diether ebd. n. 253.
  3. 3Die Instruktion für den Frankfurter Boten an den K. ebd. n. 257.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 326, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-06-15_1_0_13_4_0_9896_326
(Abgerufen am 28.03.2024).