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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. schreibt an Jobst Rotenbach zugunsten der Stadt Frankfurt in einem vor dem Freigrafen Wilhelm von der Zungen verhandelten Prozeß.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Entwurf des Schreibens des Frankfurter Rats an seinen Prokurator am ksl. Hof, Berthold Happe, vom 8. September 1460 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Feme-Nachträge Kasten 3 sub dat.), Pap. Darin heißt es, der Schöffe Hartmut Becker habe die Schreiben von seiner letzten Reise an den ksl. Hof mitgebracht. Indessen sei in der ksl. Kanzlei der Vorname des Freigrafen Hermann statt korrekt Wilhelm geschrieben worden. Berthold solle dies korrigieren lassen, wohingegen das Datum der Briefe beibehalten werden könne. In seiner Antwort vom 7. November 1460, welche als Org. erhalten ist, ebd. sub dat., teilt Berthold seinen Auftraggebern mit, er habe den Schreiber der Briefe die Korrekturen vornehmen lassen; die Rasur des Vornamens beeinträchtige nicht die Rechtswirksamkeit der Briefe. Im übrigen sei nun seit der Appellation ein Jahr verstrichen; man benötige deshalb ein fatal, für welches der Kanzler jedoch weiterhin 20 fl. verlange. Beide Schreiben ergeben sich auch aus den Eintragungen im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1460 zu Oktober 21 bzw. Sign. Botenbücher 1460 fol. 7r-v). Die Briefe wurden den Empfängern durch Frankfurter Boten nach dem 2. Dezember 1460 zugestellt, wobei Jobst Rotenbach in Rothenburg o. d. T. und in Ansbach gesucht wurde, s. die Eintragungen ebd. (Sign. Bürgermeisterbücher 1460 zu Dezember 2).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 315, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-09-08_1_0_13_4_0_9885_315
(Abgerufen am 19.04.2024).