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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz mit, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt ihm haben vorbringen lassen, ettlich stett umb Franckford gelegen unterstünden sich, ohne ksl. Erlaubnis Jahrmärkte einzurichten, die gegen die Freiheiten ihrer zwei jährlichen Messen verstoßen, und ersucht ihn, derartige Vorhaben, wa solichs an dein lieb gelangen wurde1, zu unterbinden und dafür zu sorgen, daß den Frankfurter Messen kein Eintrag geschieht.

Originaldatierung:
An mittich nach sand Thorotheen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Weltzli vicecanc. - KVv: Dem erwirdigen Dietrichen, ertzbischoven zu Mentz, des heiligen romischen reichs in Germanien ertzcantzler, unserm lieben neven und kurfuorsten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Mess-Sachen Ugb. A 67 n. 11 fol. 7), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift ebd. fol. 3, Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Wie im gesamten Stück, so wird speziell in dieser Wendung jeglicher Hinweis auf konkrete Vorgänge vermieden, obgleich bekannt war, daß gerade der Empfänger selbst an den mehrfachen Versuchen, in Mainz Konkurrenzmessen zu den Frankfurter Messen zu errichten, nicht unbeteiligt war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 278, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-02-08_3_0_13_4_0_9848_278
(Abgerufen am 28.03.2024).