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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, für ihn von den bei ihnen ansässigen Juden, die sein Gebot, ihm anläßlich seiner Kaiserkrönung bis vergangenen sant Johanns tag (August 29)2 den dritten Pfennig zu bezahlen, mißachtet haben, 2000 fl. rh. und zusätzlich die dieser Summe entsprechenden Honorare für seine amptleute einzuziehen und ihm durch ihre Gesandtschaft zu überbringen, was er dann quittieren will, und kündigt ihnen für den anderen Fall an, gegen die Juden die angedrohten und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Originaldatierung:
Am freytag nach sant Marteins tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Weltzli. - KVv: Den ersamen und burgermeister und rate der stat zu Franckfurt, unsern und des reichs lieben getrewen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45 A fol. 112), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Erwähnt bei Kracauer I S. 191.

Der Frankfurter Rat bestätigte den Eingang dieses Mandats am 10. Januar 1454 und ersuchte den K. auf Bitten der nur noch acht hußgesessene umfassenden jüdischen Gemeinde, die Forderung auf etwa die Hälfte zu reduzieren. Dementsprechend wies man einen eigenen Gesandten am ksl. Hof an; alles nach StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45 A fol. 114-116).

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers keiserthumbs im andern jare.
  2. 2In der Zahlungsaufforderung vom 9. April, auf die hier verwiesen wird, ist als Termin stattdessen der 24. August genannt, s. H. 4 n. 221.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 228, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-11-16_1_0_13_4_0_9798_228
(Abgerufen am 28.03.2024).