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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt seinen Rat und Kammerprokurator-Fiskal Meister Hartung von Kappel, Lehrer der Rechte, zu Verhandlungen über ein ksl. Ansinnen unser und des heiligen reichs lehen und unser camer antreffende. An freytag vor sand Marien Magdalenen tag.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Wältzli. - KVv: Den ersamen burgermeister und rate der stat zu Frankurt, unsern und des reichs lieben getreun (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Acht und Aberacht n. 27/26), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Vgl. Kracauer I S. 192f.; ferner zur Sache H. 4 n. 224. Die Meldungen über den Aufenthalt Hartungs von Kappel in Frankfurt ergeben, daß er zu Verhandlungen in der Frage der Kaiserkrönungsabgabe der Juden sowie der Durchsetzung bzw. Aufhebung der Acht und Aberacht gegen die holländischen und brabantischen Städte beauftragt war, s. H. 4 n. 220 und bes. H. 4 n. 224 Anm. 2

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers kaisertumbs im andern jare.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 223, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-07-20_1_0_13_4_0_9793_223
(Abgerufen am 20.04.2024).