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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. fordert die Juden zu Frankfurt bei Strafe auf, ihm durch einen Gesandten die pflichtige Krönungssteuer in Höhe des dritten Pfennigs am St.-Bartholomäus-Tag (1453 August 24) zu bezahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 4 n. 221 sowie aus einer Randbemerkung des Entwurfs eines Frankfurter Ratsschreibens an den K. vom 22. November 1453, welches darüber hinaus erkennen läßt, daß ein jüdischer Gesandter wohl zum geforderten Zeitpunkt, aber ohne das Geld, am Hofe war, StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45A, fol. 111), vgl. Kracauer I S. 190-194.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 222, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-04-09_2_0_13_4_0_9792_222
(Abgerufen am 28.03.2024).