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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. quittiert Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Frankfurt die an ihn erfolgte Bezahlung der iecz auf sand Martins tag nachstverganngen (November 11) fällig gewesenen gewöhnlichen Stadtsteuer von disem vergangen jare (1451)1 in Höhe von 928 fl. rh.

Originaldatierung:
An montag vor unser lieben Frawen tag der geburt.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli. - KVv: Rta Stephanus Kolbeck (Blattmitte); Quittantz den von Frannkfurt umb IXc und 28 gld. (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 9/981, sub dat.), Perg., wachsfarbenes S 15 mit rotem S 16 vorn eingedrückt an Ps.

Den hiermit quittierten Steuerbetrag samt einem Krönungsgeschenk in Höhe von 1000 fl. an den K. und von 400 fl. an die Kaiserin hatten die Frankfurter Gesandten Johann Rohrbach und Walter von Schwarzenberg d. J. in einer persönlichen Audienz am 27. Juli 1452 überreicht, s. den Bericht bei Janssen II n. 188.

Reg.: Chmel n. 2935 (s. dazu jedoch unten Anm. 1).

Anmerkungen

  1. 1Da die Steuer jährlich am 11. November für das jeweils laufende Jahr fällig war, ist zunächst unklar, um welche Jahreszahlung es sich handelt, war Frankfurt zum gegebenen Zeitpunkt doch auch noch die Zahlung des Jahres 1451 schuldig, vgl. H. 4 n. 204. Dem dort bereits erwähnten Schreiben des Frankfurter Rats an den Bankier Anton Spalter in Wien vom 7. Juli 1451 ist zu entnehmen, daß man die Beträge für die Jahre 1450 und 1451 spätestens an Martini 1451 zu entrichten gedachte, StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 8/980, sub dat.). Durch Vermittlung des Michael von Pfullendorf wurde dann die Steuer des Jahres 1450 an den Herrscher, der damit nicht bis Martini warten wollte, bezahlt. Seitdem gerieten die Frankfurter Zahlungen in Rückstand, schrieben doch die städtischen Gesandten am 5. Juli 1452 aus Nürnberg, sie könnten keinen Wechsel in Höhe von 2000 fl. rh. auf Wien erhalten (um nämlich die Zahlungen für 1451 und 1452 zu erledigen), ebd. (Sign. Reichssachen I n. 4740 Bl. 1b). Auch die Formulierungen der künftigen Jahresquittungen erweisen, daß es sich bei der vorliegenden Quittung um diejenige für das Jahr 1451 handelt. Ein Ausgleich ergab sich erst durch zwei im Jahr 1455 erfolgte Zahlungen, s. H. 4 n. 241, n. 246. Der von Chmel n. 2935 nach RR P fol. 68 wiedergegebene Registereintrag datiert die Zahlung deshalb fälschlich auf 1452. Die hierunter ebenfalls eingetragene Zahlung des Jahres 1453 bezieht sich in Wirklichkeit auf die am 24. Juli 1453 erfolgte Entrichtung der Steuer für 1452, s. H. 4 n. 226.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 215, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-09-04_1_0_13_4_0_9785_215
(Abgerufen am 28.03.2024).