Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 171 von insgesamt 1054.

Kg. F. erteilt allen Beteiligten an der Fehde zwischen Mgf. Albrecht von Brandenburg und Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Nürnberg sowie Herrn Konrad von Heideck bzw. zwischen Eb. Dietrich von Mainz, Mgf. Jakob von Baden sowie Gf. Ulrich von Württemberg und den Reichsstädten, die sich gegenseitig Fehde angesagt haben, allen ihren Helfern und Vertretern sowie allen jenen, die die von ihm zu seinen Kommissaren bestimmten königlichen Räte Eb. Friedrich von Salzburg, Bf. Sylvester von Chiemsee, Hz. Albrecht von Bayern, Hans von Neipperg und Lic. iur. utr. Ulrich Riederer vorladen werden, freies Geleit zu den Verhandlungen und gebietet ihnen und allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner Ungnade und der auf das Verbrechen der Majestätsbeleidigung gesetzten Strafen die Einhaltung dieser Verfügung.

Originaldatierung:
An sandt Stepfans tag in weichfeirtagen (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zwei Abschriften im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 4504 Bl. 22f.), Pap. (15. Jh.).

Das vorliegende und das vorige Schreiben ( H. 4 n. 170) wurde den Frankfurtern am 8. Februar 1450 aus München von den Kommissaren übersandt, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 4504 Bl. 28); der weitere Empfängerkreis geht indessen nicht daraus hervor.

Druck: Janssen II n. 159.

{Reg.: RMB 3 n. 7068.}

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 171, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-12-26_3_0_13_4_0_9741_171
(Abgerufen am 19.03.2024).