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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. übermittelt dem Eb. (Dietrich) von Mainz seine Absicht, unbeteiligte Reichsstädte nicht durch den zu seinem Leidwesen trotz seiner Fürsten, Gff. etc. und Reichsstädten in Schwaben und Franken übermittelten Gebote ausgebrochenen Krieg schädigen zu lassen, der dem Reich und gantzen deutschen landen beträchtlichen Schaden zufüge. Er gebietet ihnen deshalb in Ansehung der Tatsache, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt nichts mit dem Krieg zu tun haben und er in der Lage sei, jegliche an diese gerichteten Ansprüche persönlich oder durch seine comissarien rechtlich zu klären, die Frankfurter gegenüber jedem Angreifer von unnsern und des reichs wegen nach Vermögen zu beschützen.

Originaldatierung:
Am dunrstag nach Remigii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1717 fol. 59r-v), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers reichs im X jare (nach Kop.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-10-02_1_0_13_4_0_9726_156
(Abgerufen am 28.03.2024).