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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Würzburg, die er der gegen sie auf Klage Jakob Püttrichs von Reichartshausen verhängten Acht nur unter dem Vorbehalt entledigt hatte, daß sie diesem eine strittige Geldsumme entrichteten, nunmehr in die Aberacht erklärt hat, da sie die Auflage nicht erfüllt haben, und gebietet ihnen den Vollzug unser und des richs urteil, was er ausweislich der ihnen von Püttrich vorzulegenden Briefe auch den Kff. Fürsten etc. und allen anderen Reichsuntertanen befohlen hat.

Originaldatierung:
Am sampstag nechst nach unser lieben Frawn tag assumptionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. - KVv: Frankfurt (linker unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Acht und Aberacht n. 49/1), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 154, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-08-16_1_0_13_4_0_9724_154
(Abgerufen am 29.03.2024).