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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz, Gf. Diether von Isenburg-Büdingen, den Herren Gottfried von Eppstein und Eberhard von Eppstein-Königstein sowie Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß die Burgmannen (der Burg) zu Friedberg entgegen dem im Prozeß zwischen ihnen und jenen gefällten (Kammergerichts-)Urteil1 und trotz seines (Kg. F.) eigens an sie ergangenen Verbots2 die Bürger (der Stadt) zu Friedberg zum dikermmal belangt und von ihnen gefordert haben, dem mit dem Urteil für ungültig erklärten Spruch Gf. Hessos von Leiningen und seiner Mitspruchleute nachzukommen. Da er einen derartigen Ungehorsam nicht hinnehmen kann, sondern dafür sorgen muß, daß ander peyspil nement, daz sy das recht und unser kuniglich gebot nicht leichtfertig mißachten und übertreten dürfen, gebietet er ihnen insgesamt und jedem von ihnen einzeln unter Hinweis auf ihre Schuldigkeit gegenüber ihm und dem Reich, die Friedberger Bürger von Kg. und Reichs wegen nach bestem Vermögen gegen diese Beschwerungen durch die Burgmannen zu schirmen. Er trägt ihnen für den Fall, die Burgmannen mißachteten sein ihnen jetzt übermitteltes Verbot3 weiterhin und führen fort, die Bürger ausserhalb rechtens zu bekümmern, auf, den Widerstand der Bürger gegen seine und des Reichs Ungehorsame zu unterstützen und den Bürgern mit Rat zur Seite zu stehen.

Originaldatierung:
An eritag vor sand Margarethen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. - KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Pfandschaft Friedberg, Kasten 1445-1479, sub dat.), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. eingedrückt an Ps. - Kop.: Abschrift in einem Kopialbuch ebd. a. a. O., sub dat., Pap. (15. Jh.).

Dem vorliegenden und den folgenden Schreiben des Kg. vom gleichen Tag waren längere Verhandlungen der Pfandherren untereinander vorausgegangen, zu deren Abschluß die sowieso am kgl. Hof weilenden Gesandten der Stadt Frankfurt, Lic. decret. Diether von Alzey und der Schreiber Johann Bechtenhenne, mit Frankfurts (und der Pfandherren) Vertretung am Hof beauftragt worden waren, wie die (datierten) Entwürfe von Frankfurter Schreiben an diese und den Kg. vom 14. Juni 1448 erweisen. Gleichzeitig dürfte Frankfurt den Gesandten die noteln für drei Scheiben des Kg. an die Pfandherren, an die Burg und an die Stadt Friedberg übersandt haben, auf die man sich geeinigt hatte. Die entsprechenden Ausfertigungen mit anhängendem Siegel sollten die Gesandten zu erwerben versuchen. Indessen haben diese den scharfen Inhalt dieser Entwürfe, in denen den Friedberger Burgmannen unter anderem sofort eine Pön von 100 Mark Gold angedroht wurde, offenbar nicht durchsetzen können, sondern stattdessen mit den Ausfertigungen vom 9. Juli 1448 vorlieb nehmen müssen. Alles nach den z. T. mehrfachen Entwürfen im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Pfandschaft Friedberg, Kasten 1445-1479, sub dat.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 137.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 138.
  3. 3Vgl. H. 4 n. 142.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 141, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-07-09_1_0_13_4_0_9711_141
(Abgerufen am 19.04.2024).