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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. antwortet Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt auf deren schriftlich vorgetragene Bitte, er möge den Prozeß zwischen ihnen und dem (Frank d. A.) von Kronberg am kgl. Hof behalten und ihnen für den Fall, es würde irgendeine Klage gegen sie erhoben werden, Gelegenheit zur Entgegnung geben, es sei bisher keine derartige Klage gegen sie vorgebracht worden. Frank habe ihn lediglich schriftlich darum ersucht, möglicherweise von den Frankfurtern erworbene kgl. Briefe außer Kraft zu setzen und ihm den strittigen Bau zu belassen sowie den Austrag des Streites den kgl. Räten hinauff2 zu übertragen. Auf dieses Vorbringen habe er Frank jedoch nicht geantwortet, sondern er belasse es bei der getroffenen Entscheidung3, was er auch Frank ausweislich der beigefügten Abschrift mitteile.

Originaldatierung:
An goczleichnams tag (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Kop.). - KVv: Den ersamen burgermeister und rad der stat zu Franckfurt unsern und des richs lieben getruen (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in einem Kopialbuch im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Dörfer: Rödelheim, Mgb. E 25 n. 15 sub dat.), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers reichs im achtenden jare (nach Kop.).
  2. 2Frank d. A. von Kronberg hatte den ihm vor die kgl. Räte auf dem Nürnberger Tag im März 1447 gesetzten Tag nicht besucht, nunmehr jedoch darum ersucht, den kgl. Räten, die ins Binnenreich kämen, den Austrag des Streites zu übertragen, vgl. H. 4 n. 108, n. 109, n. 114.
  3. 3Vgl. H. 4 n. 114.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 115, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-06-08_1_0_13_4_0_9685_115
(Abgerufen am 29.03.2024).