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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Frank d. A. von Kronberg mit, seine auf dem Nürnberger Tag anwesenden Sendboten hätten ihm berichtet, daß zwar eine Frankfurter Ratsbotschaft und andere Frankfurter sich dort zu dem von ihm angesetzten und auch Frank durch seinen Diener Johannes, Pastor zu Vilbel, bekanntgegebenen Tag wegen der neuen Befestigungen zu Rödelheim eingefunden hätten, nicht aber er und auch kein Vertreter von ihm. Obwohl dazu ermächtigt, hätten die kgl. Sendboten, nachdem die Frankfurter ihre Bereitschaft erklärt hätten, den kgl. Geboten nachzukommen, keinen Rechttag angesetzt oder andere Maßnahmen ergriffen, da sie zuvor den Kg. in Kenntnis setzen wollten. Kg. F. lädt Frank nunmehr persönlich oder seinen Anwalt auf sand Margrethen tag (1447 Juli 12/13) bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich oder den von ihm einzusetzenden commissari mit allen Unterlagen für seine Rechtsansprüche und teilt ihm mit, daß dann auch im Falle seiner Abwesenheit nach Recht verfahren werden wird. Der Kg. gebietet ihm ausdrücklich, bis zur endgültigen rechtlichen Entscheidung keinerlei Veränderungen an dem strittigen Bau vorzunehmen.

Originaldatierung:
An mittichen vor dem suntag Quasimodogeniti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Johann Blaßbalg, Dekan des Frankfurter St. Bartholomäusstifts, und des Johann Grünauer, Dekan des Frankfurter Liebfrauenstifts auf dem Berge, vom 4. Mai 1447 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Dörfer: Rödelheim Mgb. E 25 n. 8 sub dat.), Perg., braune SS d. Ausst. an Ps. - Anläßlich der durch die Frankfurter Bürgermeister Erasmus Kemmerer und Johann Pruße vorgenommenen Insinuationsbeauftragung Frantzenhennes, des geschworenen Botens der Stadt, sowie dessen Berichts über die tags zuvor erfolgte Übergabe des kgl. Schreibens an Frank von Kronberg von Johannes Schancze, Kler. d. Diöz. Mainz und geschworenem Schreiber des ebfl. Stuhls zu Mainz, am 4. Mai 1447 aufgesetztes Notariatsinstrument ebd. sub dat. Als Zeugen der Vorgänge fungierten Nikolaus Arme von Biebelheim und Nikolaus Friderici von Landau bzw. Jakob von Albeck und Hans Gans von Sulzbach. - Abschrift des Notariatsinstruments des Johannes Schancze (s. o.) in einem Kopialbuch ebd. (Sign. Dörfer: Rödelheim Mgb. E 25 n. 15 sub dat.), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 114, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-04-12_1_0_13_4_0_9684_114
(Abgerufen am 28.03.2024).