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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz mit, daß er seinem und seiner Mitganerben an der Pfandschaft Friedberg Wunsch, den Rechttag mit den dortigen Burgmannen im beiderseitigen Einverständnis abermals2 zu verlegen, entsprochen und angeordnet hat, beiden Teilen schubbrive zu geben, und daß er die in einem gesonderten Schreiben geäußerte Bitte des Eb. solich recht und sach außerhalb unserm hofe nymands zu bevelhen, erfüllen will.

Originaldatierung:
An sant Laurentien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. - KVv: Dem erwirdigen Diettrichen, ertzbischoven zu Mentz, des heiligen römischen reichs ertzcantzlern durch Germaniam, unserm lieben neven und churfursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 4220 fol. 41), Pap., rotes S als Verschluß rücks. aufgedrückt (nicht zu identifizieren, da durch pap. Deckblatt überklebt).

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers reichs im sibenden jare.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 103.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 105, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-08-10_1_0_13_4_0_9675_105
(Abgerufen am 28.03.2024).