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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. ersucht Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, dem Johannes, Sohn des Frankfurter Bürgers Wigand Snyder, das erste freiwerdende Gotteslehen in ihrer Stadt zu verleihen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Der Sachverhalt und die Existenz eines kgl. Schreibens ergibt sich aus einem Schreiben Wigand Snyders von 1450 November 10 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben IV, 90), in welchem dieser den Rat um die an St. Bartholomäus freigewordene Vikarie des Johann Stocker für seinen Sohn bittet, nachdem dieser auf die Verleihung des ersten freiwerdenden Lehens verzichtet hatte.

Anmerkungen

  1. 1Für die Datierung ist entscheidend der von W. Heitzenröder, Reichsstädte und Kirche in der Wetterau. Der Einfluß des städtischen Rats auf die geistlichen Institute vor der Reformation, Frankfurt 1982 (= Studien zur Frankfurter Geschichte 16) S. 38 angeführte Eintrag im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1446 fol. 14f.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 110, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-00-00_1_0_13_4_0_9680_110
(Abgerufen am 16.04.2024).