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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat unser Stadt Friedberg mit, daß er Gf. Reinhard d. J. von Hanau beauftragt hat, den zwischen ihnen und Karl, Emmerich und Philipp von Karben als Erben Herdans, Ruprechts und Emmerichs von Karben herrschenden Streit um die Einlösung der Pfandschaft der Dörfer und Gerichte Ockstadt, Hollar, Melbach und Heyenheim sowie der Zölle und Gefälle der Stadt Friedberg samt allen Rechten und Zugehörungen, den sie (Friedberg) ihm vorgetragen hatten, an seiner Statt gütlich oder rechtlich zu entscheiden, und fordert sie auf, der Ladung seines Kommissars Folge zu leisten und dessen Maßnahmen zu beachten, was er auch der Gegenpartei mitgeteilt habe.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Undatierte und keine Unterfertigung aufweisende Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Pfandschaft Friedberg, Kasten 1445-1479, sub dat.), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung und zur Überlieferung s. Anm. 1 zu H. 4 n. 94.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 96, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-00-00_3_0_13_4_0_9666_96
(Abgerufen am 28.03.2024).