Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 95 von insgesamt 1054.

Kg. F. teilt Karl von Karben und Emmerich, Sohn des verstorbenen Henne von Karben, Philipp von Karben, Sohn des verstorbenen Ruprecht (von Karben), den Erben Herdans, Ruprechts und Emmerichs von Karben, und allen, die mit ihnen Rechte an der Pfandschaft der Dörfer und Gerichte Ockstadt, Hollar, Melbach und Heyenheim sowie der Zölle und Gefälle der Stadt Friedberg zu haben vermeinen, mit, daß er Gf. Reinhard d. J. von Hanau beauftragt hat, den zwischen ihnen und Bürgermeistern und Rat zu Friedberg herrschenden Streit um die Einlösung der Pfandschaft im kgl. Namen gütlich oder rechtlich zu entscheiden. Er befiehlt ihnen unter Androhung einer Pön, die wir uch darumb nach unserme wilkore offsetzen würden, der Ladung des Kommissars Folge zu leisten und dessen Maßnahmen zu beachten.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Undatierte und keine Unterfertigung aufweisende Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Pfandschaft Friedberg, Kasten 1445-1479, sub dat.), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung und zur Überlieferung s. Anm. 1 zu H. 4 n. 94. Dem ist hinzuzufügen, daß die besondere Pönformel des hier vorliegenden Mandats - welche ansonsten noch nicht aufgetaucht ist - gegen eine Ausfertigung sprechen könnte.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 95, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-00-00_2_0_13_4_0_9665_95
(Abgerufen am 28.03.2024).