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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. quittiert Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Frankfurt die entsprechend ihren Privilegien an ihn erfolgte Bezahlung der auf sand Merteins tag (November 11) fällig gewesenen gewöhnlichen Stadtsteuer in Höhe von newnhundertachtundzwainczig reynischer guldein, vier schilling und funff heller1.

Originaldatierung:
An sand Lucien tag2.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r. - KVv: Rta Jacobus Widerl.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 8/980, sub dat.), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. eingedrückt an Ps.

Vgl. zur Sache H. 4 n. 71 sowie Heinig, Reichsstädte S. 74f.

Reg.: Chmel n. 1565 (mit Dezember 8 nach RR N fol. 194).

Anmerkungen

  1. 1Der Betrag von 928 fl. rh., 4 Sch. (Hl.) und 5 Hl. bildete die gewöhnliche Frankfurter Zahlung für den Rest der Regierungszeit K. F. Es handelt sich um die in Gulden erfolgte Umrechnung der bis dahin auch üblichen Zahlung von 1114 Pf. (Hl.) abzüglich 3 1/2 Sch. (Hl.), wie sie zuletzt 1442 Mai 31 quittiert wurde, s. H. 4 n. 21, n. 22, n. 23, n. 24, n. 25.
  2. 2Das Datum steht anscheinend auf Rasur, die Angabe der Regierungsjahre (unsers richs im virden jare) stammt offenbar von anderer Hand, vgl. H. 4 n. 71. Dies sind Hinweise darauf, daß es sich bei der vorliegenden Quittung um jenes zunächst von Eloinus von Naue nach Frankfurt geführte Exemplar handeln könnte, welches am Hofe nach dessen erfolgloser Rückkehr umdatiert und den Frankfurter Gesandten ausgehändigt wurde, s. auch dazu ebd., bes. Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-12-13_2_0_13_4_0_9643_73
(Abgerufen am 16.04.2024).