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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt Elogien von Naw1 und fordert sie auf, diesem gegen Übergabe der königlichen Quittung2 die verfallene Steuer des laufenden Jahres zu bezahlen, damit er das Geld seinem Auftrag3 entsprechend zu unser mercklich notdürfft verwenden kann.

Originaldatierung:
Am sambstag nach sand Lucasen des heiligen Ewangelisten4.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r. - KVv: Den ersamen burgermaister und rate der stat zu Franckfurt, unsern und des richs lieben getruen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 8/980, sub dat.), Pap., rotes (wohl:) S 11 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Zur Sache s. Heinig, Reichsstädte S. 74f.

Anmerkungen

  1. 1Zu Eloinus von Naw(e) s. genauer Heinig, Reichsstädte S. 319.
  2. 2Eine zum Zeitpunkt des vorliegenden Mandats ausgefertigte Quittung ist nicht überliefert. Da Frankfurt dem königlichen Verlangen nicht stattgab, dürfte die fragliche Quittung von Eloinus an den Hof zurückgeführt worden sein, wo sie auf 1443 Dezember 13 umdatiert wurde, vgl. H. 4 n. 73.
  3. 3Eloinus war als Diener des (Hofgerichts-)Notars Johann Geisler mit der Anwerbung von Rittern zur Besetzung des königlichen Hofgerichts beauftragt worden.
  4. 4Angabe der Regierungsjahre (unsers reichs im vierden jare) anscheinend von anderer Hand.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 71, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-10-19_1_0_13_4_0_9641_71
(Abgerufen am 29.03.2024).