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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Gf. Johann von Nassau-Saarbrücken mit, daß Schultheiß, Schöffen und ganze Gemeinde des Dorfes Ober-Rosbach auf Klage von Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Frankfurt vom Hofgericht mit rechter urteil in die Acht verurteilt worden sind und er dies verkündet hat, als das die achtbriefe1 ausweisen. Er gebietet ihm deshalb bey unsern und des reichs rechten und gehorsamkait2, bei schwerer Ungnade und den angedrohten Strafen, das Urteil zu befolgen und dafür zu sorgen, daß sich seine Mannen, Diener und Untersassen ebenfalls danach richten.

Originaldatierung:
Am freitag nach unser lieben Frawen tag assumpcionis.
Kanzleivermerke:
KVr: Jo(hann) Gysler.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Acht und Aberacht n. 46 [30c]), Perg. wachsfarbenes (Hofgerichts-) S 10 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 62.
  2. 2Vgl. zur unterschiedlichen Verwendung dieses Passus Anm. 2 zu H. 4 n. 64.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 65, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-08-16_4_0_13_4_0_9635_65
(Abgerufen am 25.04.2024).