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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt dem Freigrafen Mangold zu Freienhagen, der Bürgermeister, Rat und alle über 14 Jahre alten Männer der Gemeinde von Frankfurt aufgrund einer Klage1 Ldgf. Ludwigs (I.) von Hessen auf nechsten dinstag nach dem achtenden tag der heiligen dryer kunig (1443 Januar 15) vor sich zum Fryenhagen under die linden vor dem fryenstül an das gerichte fur das offenbar dingh geladen hatte, mit, daß er den Prozeß als Kg. und obrister richter an sich gezogen habe und den Streit erforderlichenfalls durch seine wissend rate entscheiden lassen wolle. Der Kg. weist Mangold darauf hin, daß der Streit inhaltlich und der von ihm (Kg. F.) mit den Kff. Fürsten und anderen beschlossenen reformacion2 zufolge weder vor das heimliche Recht noch vor Mangold gehöre und es diesem auch sonst nicht zukomme, in diesem Falle seine Gerichtsgewalt zu gebrauchen. Kg. F. befiehlt ihm deshalb bei seinen Amtspflichten und unter Androhung schwerer kgl. Ungnade, die Ladung und die gesamte Prozeßführung gegen die unsern von Frankfurt abzustellen, und erklärt die Unwirksamkeit aller bisher am Freistuhl ergangenen und künftig ergriffenen Maßnahmen.

Originaldatierung:
An der heiligen kindili tag (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Heinrich Wulnstad, Dekan des Frankfurter Leonhardsstifts, und des Johann Grünauer, Dekan des Frankfurter Liebfrauenstifts, von 1443 Januar 10 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Feme-Nachträge n. 133), Perg., schwarze SS d. Ausst. an Ps. - 2 Notariatsinstrumente des öff. Notars Johann Guffer von 1443 Januar 143 ebd. a. a. O. n. 135f., Perg.

Vgl. unten H. 4 n. 56.

Anmerkungen

  1. 1In der Sache handelt es sich um die wegen der Frankfurter Geleitsgewährung für einen gewissen Dutsche geführte Auseinandersetzung, s. H. 4 n. 54.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 41.
  3. 3Die Notariatsinstrumente sind datiert auf den montag nach dem 18. tag des Januar, welches der 14. Januar sei; es handelt sich folglich wohl um eine Verschreibung für montag vor ...

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 53, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-12-28_1_0_13_4_0_9623_53
(Abgerufen am 29.03.2024).