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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. erteilt mit dem Rat etlicher Fürsten, Edlen und Getreuen auf Ersuchen Wenzels von Cleen seine Zustimmung zu dem von diesem und seiner Frau Ermel von Sachsenhausen vorgenommenen Verkauf ihres halben Anteils des flecken der schalen oder kemenaden im Schloß Rödelheim, einem Reichslehen, an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, doch vorbehaltlich einich anfall, der Kg. und Reich von den Verkäufern geburen mochte, auch vorbehaltlich seiner und des Reichs Lehenschaft sowie unbeschadet der Rechte aller Dritter.

Originaldatierung:
An sontag vor sand Gallen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in einem Kopialbuch1 mit dem Titel: Schriffte, burgfriden und vereynigunge von des alden und des nuwen slosses und von des dorffes Reddelnhyms wegen im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Dörfer: Rödelheim, Mgb. E 25 n. 15 sub dat.), Pap. (15. Jh.). Das Stück selbst ist überschrieben: Des richs willigunge zu dem keuff an Redelnh(eym).

Im Unterschied zu der bereits am 28. Juli 1442 erteilten Genehmigung ( H. 4 n. 36) werden in dem vorliegenden Stück besondere Rechtsvorbehalte getroffen, die im wesentlichen den verbleibenden Zugriff des Kg. auf das Lehen absichern.

Reg.: Chmel n. 1196.

Anmerkungen

  1. 1Der Titel dieses Kopialbuchs wird bei folgenden Erwähnungen nicht mehr eigens angeführt; zitiert wird lediglich die Bestandssignatur.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 52, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-10-14_5_0_13_4_0_9622_52
(Abgerufen am 19.04.2024).