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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. teilt Ldgf. Ludwig (I.) von Hessen aufgrund von dessen ihm in Frankfurt durch dessen Räte und Freunde vorgetragenen Klage gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, derzufolge diese einem Knecht, genannt Dutsche, bei ihnen in Frankfurt Geleit gegeben haben sollen, mit, daß die Beschuldigten sich sofort erboten hätten, sich im Beisein der ldgfl. Räte vor dem Kg. zu verantworten, doch seien diese bereits nicht mehr in der Stadt gewesen, so daß er (Kg.) sich allein habe unterrichten lassen. Nun habe ihm eine Frankfurter Botschaft mitgeteilt, daß der Ldgf. die Stadt in dieser Sache weiterhin ernstlich um einen Austrag angehe. Da die Frankfurter indessen zu Kg. und Reich gehören und er (Kg.) sie zu verantworten habe, bittet er den Ldgf. seinen Unwillen gegen die Frankfurter seinetwegen abzustellen. Sollte er dagegen Einwände zu erheben haben, dann soll er auf keinen Fall die Stadt belangen, da sich der Kg. bereiterklärt, beider Seiten Meinung zu hören und sich dann darinne (zu) halten als uns zymlich und redelich bedünckt. An donerstag nach sant Dyonisien tag (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. d. ep(iscopo) Augustensi ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Johann Blaßbalg, Dekan des Frankfurter Bartholomäusstifts, und des Johann Grünauer, Dekan des Frankfurter Liebfrauenstifts, von 1442 Oktober 21 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Feme-Nachträge n. 132), Perg., schwarze SS d. Ausst. an Ps.

Die Auseinandersetzung Frankfurts mit dem Ldgf. wegen der Geleitsgewährung für Dutsche, einen Knecht Johanns von Löwenstein, zog sich von 1437 bis 1445 hin und ist umfassend überliefert im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 3605).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 45, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-10-11_1_0_13_4_0_9615_45
(Abgerufen am 28.03.2024).